Mietobjekt PDF Drucken E-Mail

Als Miete bezeichnet man einen gegenseitigen Vertrag zwischen dem Eigentümer (Vermieter) und dem Nutzer (Mieter) einer Sache. Dabei überlässt

 

der Vermieter die Sache  (hier z.B. Wohnung, Gewerberäume) dem Mieter. Der darf diese Mietsache gegen Zahlung eines Entgeltes (Miete) nutzen. Dabei sollte immer ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen werden, in dem, unter Beachtung der im BGB geregelten Bestimmungen zum Mietrecht, alle wichtigen Vertragsinhalte aufgenommen wurden.Zu vermietende Wohnungen, Häuser, gewerbliche Räume u. a. kann man also durchaus als Mietobjekte bezeichnen. 

 

Mietwohnung 

 

 

Mehrfamilienhaus als Mietobjekt 

Bungalow als Mietobjekt

 

Geeignete Mietobjetkte lassen sich bestimmt auch in Verden und Nienburg finden, sowie natürlich auch in den dazwischen liegenden Gemeinden Hoya, Eystrup oder auch Dörverden. Ich bin Ihr Immobilienmakler, rufen Sie an! 

 
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